Gebührenschätzung:

Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Bruttoarbeitslohn
(Arbeitnehmer, Beamtenpensionen, Betriebsrenten)
Umsätze aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit
Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
Einnahmen aus Renten
Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung
Sonstige Einkünfte (z.B. Veräußerungsgewinne)

Nettogebühr
Mehrwertsteuer 19 %
Gesamtgebühr nach StBGV

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